Existenzgründung
Über uns
Jakob Linnemann ist seit 1989 selbständig tätig als Unternehmensberater, Existenzgründungsberater und selbständiger Buchhalter. Nach seinem Betriebswirtschaftsstudium mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen und Steuern, begann er in Rechtsform eines Einzelunternehmers. Sein Unternehmen wurde daraufhin im Jahr 2006 in eine GmbH umgewandelt. Heute ist er geschäftsführender Gesellschafter bei der LiFoS GmbH. Parallel ist Jakob Linnemann seit 1999 auch in der Erwachsenen-Bildung in verschiedenen Bildungsinstituten für Rechnungswesen und Steuern tätig. Seit September 2020 ist er zudem geprüfter Unternehmensberater und systemischer Organisationsentwickler.


Businessplan
Im Kern eines funktionierenden Unternehmens und einer perspektivisch erfolgreichen Existenzgründung sollte immer ein detaillierter Businessplan stehen.
Zusammenfassung des Businessplans
Der Gründer sollte sein Gründungsvorhaben, alle Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, potentielle Entwicklungen, Risiken und Zahlen einmal strukturell und in Beispielen zusammenfassen. Die Banken, möglichen Geschäftspartnern, Investoren oder Behörden schauen sich immer zuerst die Zusammenfassung an und entscheiden dann, ob sie den Businessplan lesen oder nicht. Basierend auf dem Businessplan können Geldgeber dann entscheiden, ob sie eine Zusammenarbeit bzw. ein Investment für sinnvoll erachten. Eine reibungslose und erfolgreiche Existenzgründung hängt also ganz unmittelbar von einem gut ausgearbeiteten Businessplan ab.
Aufteilung in Textteil und Zahlenteil
Der Businessplan wird in zwei Teile aufgeteilt: Einen Textteil (schriftlicher Businessplan), der aus der Konzeption und den persönlichen Daten des Gründers besteht und einem Zahlenteil (Zahlenwerk). Dieser besteht aus einem Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie aus einer Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau für drei volle Jahre.
Textteil (schriftlicher Businessplan)
Im ersten Teil des Businessplans werden der Werdegang samt Qualifikationen und daraus hervorgehend die Motivationen, Zielsetzung bzw. benötigte Kenntnisse beschrieben. Auch werden hier schwerpunktmäßig die Einzelheiten des Geschäftsmodells erläutert, die Positionierung auf einem möglichen Markt und eine detaillierte Zielgruppenanalyse durchgeführt. Neben weiteren Kostenfaktoren wie Personal und einem intelligenten Marketingkonzept muss auch auf mögliche Risiken und eine Reaktion darauf eingegangen werden. Es sollte eine möglichst umfangreiche, vorausschauende und objektive Einordnung der eigenen Position, der möglichen Skalierung und somit der realistischen Perspektive aufgezeigt werden.
Zahlenteil (Zahlenwerk)
Im zweiten Teil des Businessplan, also das Zahlenwerk, wird der Kapitalbedarf ermittelt (Investitionen, Betriebsmittel für das erste Quartal) und die Gründungskosten aus den monatlichen Kosten, betrifft.

Im Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau werden monatliche Kosten wie Miete, Versicherungen, Personalkosten, Werbung, Strom und andere Abgaben zusammen mit einmalig anfallenden Kosten berechnet. Anhand der Rentabilitätsberechnung kann der Gewinn festgestellt werden und mit der Liquiditätsvorschau ist ersichtlich, ob immer genügend Geld in der Kasse ist.
Keine fertigen Businesspläne und Zahlenwerke aus dem Internet herunterladen!
Keine fertige Businesspläne und Zahlenwerke aus dem Internet herunterladen! Da sich Businesspläne gerade im finanziellen Bereich sehr individuell gestalten, sollten Sie davon absehen, mögliche Pläne aus dem Internet zu übernehmen. Diese sind möglichen Investoren, Banken und der Agentur für Arbeit meist bekannt und führen oft zur Ablehnung, da eine mangelnde Auseinandersetzung mit der Thematik vermutet werden könnte. Für uns sind die Anforderungen von Banken oder der Agentur für Arbeit Tagesgeschäft. In unserem Einzelcoaching Existenzgründung können wir umfassend auf Gespräche vorbereiten und gleichzeitig auf individuelle Herausforderungen eingehen. Ob es um die Ausformulierung der Geschäftsidee oder die Aufstellung des Finanzplans geht – wir stehen Gründern auch in Fragen zur Personal- und Buchführung (Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle gemäß § 6 Nr.3 + 4 StBerG) zur Seite.
Zahlenteil (Zahlenwerk)
Im zweiten Teil des Businessplan, also das Zahlenwerk, wird der Kapitalbedarf ermittelt (Investitionen, Betriebsmittel für das erste Quartal) und die Gründungskosten aus den monatlichen Kosten, betrifft.
Einzelcoaching
Zu Beginn einer Existenzgründung stellen sich für viele gerade auch im finanziellen Bereich dringende Fragen, wie z.B. ob sich die Gründungsidee eignet oder genügend Fachwissen besteht, um im Markt zu bestehen. Auch die Frage nach der Rentabilität und der Perspektive einer Existenzgründung ist oft von großer Sorge und Ungewissheit getrieben.
Experten helfen beim Existenzgründungsaufbau
Mit unserem fachkundigen Berater und den richtigen Förderprogrammen kann ein Gründer sein Risiko minimieren und mit dem nötigen Selbstbewusstsein durchstarten. Vor allem für die Erarbeitung eines ausgefeilten Businessplans ist es ratsam, mit einem Experten zusammen zu arbeiten, der eine Einschätzung über die Plausibilität und Tragfähigkeit des Vorhabens geben kann.
Vermittlung von gründungsrelevanten Inhalte
Das Einzelcoaching Existenzgründung vermittelt Ihnen alle gründungsrelevanten Inhalte zur Aufstellung eines validen Unternehmenskonzeptes. Die einzelnen Themen werden individuell auf die Bedürfnisse des Teilnehmers bezogen durchgeführt. Wir vermitteln dabei die Inhalte, welche der Einzelne tatsächlich benötigt.
Angebot an arbeitslose Gründer (ALG I oder ALG II) und an Beschäftigte, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind
Unser Angebot richtet sich an alle Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen und den Leistungsbezug (ALG I oder ALG II) beenden wollen. Auch an Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich selbstständig machen wollen richten sich unsere Coachings explizit. Das Einzelcoaching wird individuell terminiert und in Unterrichtseinheiten (UE) gerechnet. Eine Unterrichtseinheit umfasst dabei je 45 Minuten. Pro Woche werden in der Regel mindestens zwei Termine vereinbart, je nach Wunsch aber auch mehr. Es ist ein laufender Einstieg in das Coaching möglich und ist in der Regel – bei vollen 100 UE – nach 2 bis 8 Wochen, durchschnittlich aber nach 4 Wochen abgeschlossen. Die Länge und Regelmäßigkeit der Termine – ob sie in Voll- oder Teilzeit stattfinden – kann der Gründer individuell mit dem Berater absprechen.

Ausgabe von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS)
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterstützen geplante Firmengründungen, indem sie durch die Ausgabe von sog. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) die Kosten des Coachings vollständig übernehmen.
Keine Kosten für den Existenzgründer
Für den Existenzgründer ist das Coaching demnach kostenfrei. Bei der Beantragung des AVGS helfen wir und erklären, worauf es ankommt. Ist der AVGS bewilligt, kann das Einzelcoaching starten. Wir sind geschult und begleiten Gründer in 1:1-Betreuung auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.
Angebot an arbeitslose Gründer (ALG I oder ALG II) und an Beschäftigte, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind
Unser Angebot richtet sich an alle Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen und den Leistungsbezug (ALG I oder ALG II) beenden wollen. Auch an Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich selbstständig machen wollen richten sich unsere Coachings explizit. Das Einzelcoaching wird individuell terminiert und in Unterrichtseinheiten (UE) gerechnet. Eine Unterrichtseinheit umfasst dabei je 45 Minuten. Pro Woche werden in der Regel mindestens zwei Termine vereinbart, je nach Wunsch aber auch mehr. Es ist ein laufender Einstieg in das Coaching möglich und ist in der Regel – bei vollen 100 UE – nach 2 bis 8 Wochen, durchschnittlich aber nach 4 Wochen abgeschlossen. Die Länge und Regelmäßigkeit der Termine – ob sie in Voll- oder Teilzeit stattfinden – kann der Gründer individuell mit dem Berater absprechen.
Gründerkredite
Keine Investition ohne Finanzierung! Getreu diesem Grundsatz unterstützen wir Existenzgründer dabei, eine passende günstige Finanzierung für ihre Investition oder den Unternehmensstart zu finden.
Analyse der Finanzierungsinstrumente
Unsere Experten für Unternehmensfinanzierung analysieren zusammen mit Ihnen den Bedarf und ermitteln anhand der Analyse die passgenauen Finanzierungsinstrumente, ob klassischer Bankkredit, Kontokorrentlinie, geförderte Darlehen der KfW Bank oder Leasing und Factoring.
Kooperationspartner
Anschließend präsentieren wir Ihre Finanzierungsanfrage den richtigen Partnern, die Geschäfts-, Förder- und Leasingbanken oder Factoringunternehmen sein können und unterstützen Sie als Existenzgründer dabei, durch das KfW Startgeld eine Finanzierung zu realisieren. Durch unsere Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern und Banken können wir ein umfangreiches Leistungspaket anbieten.
Vorbereitung auf Bankgespräche
So analysieren wir beispielsweise Ihren Finanzierungsbedarf, stellen darauf basierend ein dementsprechendes Konzept auf, erstellen mit Ihnen einen detaillierten Businessplan, bereiten Bankgespräche vor und gehen die Beantragung der passenden Finanzierung mit Ihnen durch.
Unternehmensberatungszuschuss
Auch wenn es um die Bezuschussung unserer Leistungen geht, die bei verschiedenen staatlichen Institutionen 50 bis 80 Prozent betragen kann (z.B. vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), übernehmen wir die nötigen Antragsformalitäten für Sie.

Begleitung bürokratischer Prozesse und Regelungen
In Deutschland müssen Gründer auf dem Weg zur Finanzierung ihrer Selbstständigkeit oft die Hürden langwieriger und komplizierter bürokratischer Prozesse und Regelungen nehmen. Hier setzen unsere Beratungen ein. Wir unterstützen Sie bei schnellen und unbürokratischen, einfachen Antragsstellungen, gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und analysieren diese genau, um zielorientiert zu einem erfolgsversprechenden Ergebnis zu kommen.
Unternehmensberatungszuschuss
Auch wenn es um die Bezuschussung unserer Leistungen geht, die bei verschiedenen staatlichen Institutionen 50 bis 80 Prozent betragen kann (z.B. vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), übernehmen wir die nötigen Antragsformalitäten für Sie.
Gefördertes Gründungscoaching
Oft gestaltet sich der Weg von der Vision zur Existenzgründung schwieriger als gedacht. Darum macht es sinnvoll, für Ihre Existenzgründung oder Nachfolge gefördertes Coaching in Anspruch zu nehmen. Wir sind beim BAFA für das Programm unternehmerischen Know-hows registriert. Unsere Beratung ist somit grundsätzlich förderfähig.
150 Tage Restanspruch auf ALG 1 muss vorhanden sein
Für arbeitslose Gründer, die ALG 1 beziehen und einen Restanspruch auf Arbeitslosigkeit von mindestens 150 Tage haben, übernimmt die Agentur für Arbeit auf Antrag unser Coaching-Honorar. Ein Rechtsanspruch gibt es nicht. Das ist eine Ermessenssache des Sachbearbeiters von der Agentur für Arbeit. Sie können einen Aktivierungsgutschein von der Agentur für Arbeit anfordern. Fordern Sie von einen Antrag auf Aktivierungsgutschein an, in dem Sie auf das KONTAKT klicken. Wenn Sie also ein Unternehmen gründen oder übernehmen und weiter entwickeln wollen, dann treten Sie mit mir in KONTAKT – gemeinsam entdecken wir Ihre persönlichen Potenziale und die des Unternehmens und entwickeln eine erfolgreiche Strategie.
Gründungszuschuss - Voraussetzungen
Wenn Sie ALG 1 – Bezieher sind und die Förderung „Gründungszuschuss“ in Anspruch nehmen und sich selbständig machen wollen, dann sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit.
- Sie haben bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.

- Um den Gründungszuschuss zu beantragen, müssen Sie mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Sie können also nicht direkt von der Beschäftigung in die Selbstständigkeit wechseln und Gründungszuschuss beantragen. Außerdem müssen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld vorweisen oder eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wurde.
- Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen. Diese können Sie nach einer Prüfung von uns erhalten.
Gründungszuschuss - Voraussetzungen
Wenn Sie ALG 1 – Bezieher sind und die Förderung „Gründungszuschuss“ in Anspruch nehmen und sich selbständig machen wollen, dann sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit.
- Sie haben bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Aktivierungsgutschein AVGS
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen können einen Aktivierungsgutschein (AVGS) von den Maßnahmeträgern in Anspruch nehmen. Der Vermittler von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter prüft jeden Existenzgründer individuell, ob eine Vergabe eines Aktivierungsgutscheines möglich ist. Der Gründer hat keinen Rechtsanspuch darauf. Das ist eine Ermessensentscheidung des Vermittlers, der nach Einzelprüfung entscheidet.
Tipps zum Aktivierungsgutschein
Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen, können bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter einen Aktivierungsgutschein (AVGS) beantragen. Mit dem Aktivierungsgutschein ist es möglich, individuell von einem Unternehmensberater in einem Coaching begleitet zu werden, z.B. bei der Erstellung eines Businessplanes bei Beantragung eines Existenzgründerdarlehens zur Vermittlung von unternehmerischen Kenntnissen. Der Antrag auf Erteilung eines AVGS kann schriftlich, persönlich oder telefonisch gestellt werden.
Bei der Beantragung eines AVGS sind folgende Dinge zu beachten:
1. Kosten:
Die Kosten eines Coachings wurden bereits von einer unabhängigen Institution, einer Fachkundigen Stelle, geprüft. Die Fachkundigen Stellen werden dazu von der Agentur für Arbeit zugelassen. Das System ist politisch so gewollt, um die Qualität sicherzustellen und Kosten zu überwachen. Wurde ein Coaching (Maßnahme) von einer Fachkundigen Stelle zugelassen, so wurde anerkannt, dass die Konzeption der Maßnahme zielorientiert ist und die Kosten angemessen sind. Hinweise seitens einzelner Mitarbeiter der Agenturen und Jobcenter, dass eine bestimmte Maßnahme zu teuer sei, sind nicht zulässig. Nachweise: §§ 176ff SGB III, § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III
2. Regionale Beschränkung:
Eine regionale Beschränkung eines AVGS ist zulässig, in der Regel besteht aber freie Wahl des Anbieters innerhalb des „Tagespendelbereiches“ bzw. innerhalb einer Stadt/Region. 50 bis 100 km Entfernung des Kunden zum Anbieter liegen innerhalb des Tagespendelbereiches.

Daraus resultieren die folgenden Aussagen:
- Die Mitarbeiter der Agenturen und Jobcenter entscheiden über den Förderbedarf eines Kunden und händigen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Aktivierungsgutschein aus.
- Sie entscheiden nicht über die Höhe der angemessenen Kosten einer Maßnahme oder über den Träger, bei dem ein AVGS eingelöst werden soll.
- Die Mitarbeiter der Agenturen und Jobcenter sind zur Neutralität gegenüber den Marktteilnehmern (Anbietern, Trägern) verpflichtet. Kunden mit einem AVGS dürfen nicht zu einem bestimmten Anbieter „geschickt“ werden.
Weitere Quellen: GA § 45 SGB III MAT:
3. Antrag
Sie können uns in unserem Kontaktformular (KONTAKT) mitteilen, dass Sie einen Antrag auf einen Aktivierungsgutschein (AVGS) zugeschickt haben wollen. Sie erhalten diesen postwendend!
2. Regionale Beschränkung:
Eine regionale Beschränkung eines AVGS ist zulässig, in der Regel besteht aber freie Wahl des Anbieters innerhalb des „Tagespendelbereiches“ bzw. innerhalb einer Stadt/Region. 50 bis 100 km Entfernung des Kunden zum Anbieter liegen innerhalb des Tagespendelbereiches.
Fördermittel
Für Unternehmen gibt es, zum Beispiel seitens des Bundes und der Länder, viele Förderprogramme. Diese Förderungen beziehen sich auf vergünstigte Darlehen. Hin und wieder gibt es Zuschüsse, die nicht zurück gezahlt werden müssen. Man kann zinsgünstige Darlehen bei der KfW beantragen, wenn man Kapital für seine Existenzgründung benötigt.
